Zonenpläne

Jede Gemeinde erlässt eine eigene Bauordnung und einen Zonenplan. Diese legen fest, wie Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets genutzt und bebaut werden dürfen und welche Gestaltungsregeln gelten.

Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Sie bildet die Grundlage für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung von Siedlungs- und Landschaftsräumen im örtlichen und übergeordneten Zusammenhang. Zudem regelt sie das Bau- und Planungswesen in allen Bereichen, für die die Gemeinde zuständig ist.

Der Zonenplan teilt das Gemeindegebiet in verschiedene Bau- und Nutzungszonen ein und ist ein verbindlicher Bestandteil der Bauordnung. Darin kann die Gemeinde bestimmte Gebiete ausweisen, für die vor einer Überbauung spezielle Richt-, Überbauungs- oder Gestaltungspläne sowie besondere Bau-, Nutzungs- oder Schutzvorschriften erforderlich sind. Ebenso kann sie Bereiche definieren, in denen eine verdichtete oder geschlossene Bauweise, eine Mindestausnützung oder eine Mindestanzahl an Geschossen vorgeschrieben ist.